1. Ärztliche Verordnung
Für die logopädische Beratung, Diagnostik und Therapie benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Diese erhalten Sie von allen Haus- und Fachärzt*innen.
Bitte klären Sie bereits vor der Anmeldung, ob eine Verordnung ausgestellt wird.
Bitte beachten Sie: Ärzt*innen sind nicht immer mit dem gesamten Spektrum logopädischer Arbeit vertraut. Die Entscheidung über eine tatsächliche logopädische Behandlungsnotwendigkeit treffen wir im Rahmen unserer eigenen fachlichen Diagnostik. Sollte sich dabei zeigen, dass keine logopädische Therapie angezeigt ist, findet in diesem Fall auch keine Behandlung statt.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine logopädische Indikation vorliegt, dürfen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt gerne erneut ansprechen – notfalls auch mit der Bitte um eine Verordnung für eine einzelne Sitzung zur professionellen und fachlichen Abklärung durch uns. Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, sich an eine andere Praxis zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
2. Kostenübernahme
Bei gesetzlich versicherten Patient*innen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die logopädische Behandlung bis zum 18. Lebensjahr vollständig.
Volljährige Patient*innen müssen eine Zuzahlung von 10 % leisten, können aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreit werden.
Privatpatienten schließen einen Behandlungsvertrag mit der logopädischen Praxis ab und zahlen den vereinbaren Betrag selbst.
3. Anmeldung
Sobald eine Verordnung zugesichert ist, melden Sie sich bitte über unser Wartelistenformular an
Je vollständiger Ihre Angaben, desto besser können wir Ihre Anfrage bearbeiten.
4. Wartezeit
Die Wartezeit hängt von unseren freien Kapazitäten und Ihren Zeitfenstern ab – vormittags geht es meist schneller, nachmittags dauert es länger.
Therapieplätze werden aus verschiedenen Gründen frei und ein genauer Zeitraum ist oft nur schwer vorherzusagen. Aufgrund von erheblichem Fachkräftemangel auch in unserer Branche kann die Wartezeit je nach Zeitfenstern über ein Jahr betragen.
Wir melden uns bei Ihnen, sobald ein passender Platz frei wird.
Wichtig: Bitte melden Sie sich alle drei Monate kurz bei uns (per Mail oder Telefon), um Ihr weiterhin bestehendes Interesse zu bestätigen. Ohne Rückmeldung wird Ihr Eintrag gelöscht. Diese Regelung ermöglicht uns, einen klaren Überblick über unversorgte Personen zu behalten und eine genauere Rückmeldung zur aktuellen Wartezeit bei Anfragen geben zu können.
5. Terminvergabe
Die Therapie findet regelmäßig und fortlaufend am selben Wochentag zur gleichen Uhrzeit statt.
Sobald ein passender Termin frei ist, kontaktieren wir Sie.
Sobald Sie den Termin annehmen, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, sonst vergeben wir den Platz weiter.
Außerdem vereinbaren wir mit Ihnen einen 15-Minuten Termin zur Verordnungsprüfung.
6. Verordnungsprüfung
Dies ist ein 15-Minuten-Termin, der in unserer Praxis stattfindet. Sie kommen bitte mit der Verordnung persönlich vorbei.
Wir prüfen Ihre Verordnung auf mögliche Fehler. Falls Korrekturen notwendig sind helfen wir Ihnen dabei, diese vor Therapiebeginn bei der zuständigen Arztpraxis einzuholen.
Der 15-Minuten-Termin muss spätestens eine Woche vor Behandlungsbeginn erfolgen.
Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie zudem den Behandlungsvertrag, um ihn zu lesen und zu unterschreiben.
Den 15-Minuten-Termin wird innerhalb unserer Sprechzeiten stattfinden:
- dienstags: 9–12 Uhr
- freitags: 13:30–15 Uhr
Bitte beachten Sie: Die Verordnung darf bei Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein.
7. Regelmäßige Termine & Absagen
Die Therapie findet regelmäßig am selben Wochentag zur gleichen Uhrzeit statt.
Die Therapie findet in der Regel 1–2x pro Woche statt und dauert meist 45 Minuten.
Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden – kurzfristige Ausfälle stellen wir in Rechnung.
Wie es dann weitergeht, erfahren Sie hier.